Spezialisierte Ambulante Palliative Versorgung (SAPV)
Was ist Spezialisierte Ambulante Palliative Versorgung
SAPV dient dem Ziel, die Lebensqualität und die Selbstbestimmung schwerstkranker
Menschen zu erhalten, zu fördern und zu verbessern und ihnen ein würdiges Leben in
ihrer vertrauten Umgebung zu ermöglichen.
Der Anspruch auf SAPV ist gesetzlich geregelt: „Versicherte mit einer nicht heilbaren,
fortschreitenden und weit fortgeschrittenen Erkrankung bei einer zugleich begrenzten
Lebenserwartung, die eine besonders aufwändige Versorgung benötigen (…)
(SGB V, §37b Abs.1).
Die Krankenkassen übernehmen im Regelfall die Kosten für die SAPV. Hierzu ist eine Verordnung
notwendig, die vom Hausarzt, Facharzt oder Ärzten der Klinik ausgestellt werden kann.