Pflegebedürftige in der häuslichen Pflege, für die ein erheblicher Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung gegeben ist (z.B. bei Demenzerkrankungen), können je nach Umfang des Bedarfs zusätzliche Betreuungsleistungen in Anspruch nehmen. 
Die Kosten hierfür werden von den Pflegekassen bezahlt.
Bei der Antragstellung sind wir gerne behilflich.
